Ratgeber
Erste Schritte im Trauerfall
Was unmittelbar zu tun ist, wer informiert werden muss und was in Ruhe warten kann.
Was zuerst geschieht
Zunächst muss der Tod ärztlich festgestellt werden. Zu Hause rufen Angehörige dazu den Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Im Krankenhaus oder Pflegeheim wird dieser Schritt dort eingeleitet.
Danach können Sie uns anrufen. Alles Weitere – Überführung, Termine und Formalitäten – stimmen wir gemeinsam mit Ihnen ab.
Was in Ruhe warten kann
Entscheidungen über Bestattungsart, Trauerfeier und Grabform müssen nicht in den ersten Stunden fallen. Für diese Fragen nehmen wir uns im persönlichen Gespräch Zeit.
Auch Versicherungen, Verträge und Behördengänge lassen sich in den Tagen danach der Reihe nach erledigen. Wir sagen Ihnen, was tatsächlich eilt.
Fragen zu Ihrer Situation?
Was im Einzelfall gilt, hängt von der jeweiligen Situation und den örtlichen Vorgaben ab. Rufen Sie uns an – wir ordnen Ihre Fragen gern konkret ein.
Kontakt
Sprechen Sie uns an – jederzeit.
Im Trauerfall sind wir rund um die Uhr erreichbar. Für alle anderen Anliegen vereinbaren wir in Ruhe einen Termin.
